Zweirad Führerscheine

B196 – Leichtkrafträder mit Autoführerschein

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung
  • Autoführerschein (Klasse B)

Seit dem 01.01.2020 ist es möglich, den Führerschein der Klasse B zu erweitern, damit Motorräder der Klasse A1 geführt werden dürfen. Diese Erweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands und ermöglicht im Gegensatz zum Führerschein der Klasse A1 keinen Aufstieg auf A2 nach 2 Jahren. Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren. Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig.

Theoriestunden

4 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten

Praxisstunden

zzgl. der individuellen Übungsstunden:

5 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten

Am Ende der Ausbildung bekommt der/die Absolvent/-in eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.

Mofa

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit: 25 hm/h
  • Maximal 50 ccm Hubraum

Zum Führen eines Mofas ist nur eine theoretische Prüfung notwendig, keine praktische.

Theoriestunden

6 Doppelstunden je 90 Minuten

Praxisstunden

1 Unterrichtsstunde je 90 Minuten 

 AM – Rollerführerschein

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Maximal 50 ccm Hubraum

Der Rollerführerschein ist für viele junge Erwachsene der erste Schritt zur Mobilität. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis darfst Du dann zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit höchstens 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren.

Theoriestunden

Grundausbildung:
Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten
Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten

klassenspezifisch:
2 Doppelstunden

Praxisstunden

Individuellen Übungsstunden

 A1 – Leichtkrafträder

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
  • Maximal 125 ccm Hubraum

Zum Führen von Krafträdern der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW wird der Führerschein Klasse A1 benötigt. Das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

Theoriestunden

Grundausbildung:
Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten
Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten

klassenspezifisch:
4 Doppelstunden je 90 Minuten

Praxisstunden

zzgl. der individuellen Übungsstunden:

Bundes- oder Landstraße: 5 Fahrstunden je 45 Minuten
Autobahn oder Kraftfahrstraßen: 4 Fahrstunden je 45 Minuten
Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden je 45 Minuten

Je nach Begabung des/r Fahrschülers/-in kommt noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten hinzu. 

 A2 – Motorrad

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • zulässige Motorleistung maximal 35 kW
  • Motorräder mit maximal 48 PS

Um Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) fahren zu dürfen, wird der Führerschein der Klasse A2 benötigt.

Theoriestunden

Grundausbildung:
Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten
Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten

klassenspezifisch:
4 Doppelstunden je 90 Minuten

Praxisstunden

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren ist keine Theorieausbildung nötig.

Zzgl. der individuellen Übungsstunden:

Besondere Ausbildungsfahrten je 45 Minuten
Bundes- oder Landstraße: 5 Fahrstunden
Autobahn oder Kraftfahrstraßen: 4 Fahrstunden
Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von weniger als 2 Jahren:
Bundes- oder Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn oder Kraftfahrstraßen: 2 Fahrstunden
Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Fahrstunden 

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren:
Besonderen Ausbildungsfahrten sind nicht nötig

Je nach Begabung des/r Fahrschülers/-in kommt noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten hinzu.

 A – Motorrad (offen)

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Ausnahme: 20 (bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
  • zugelassene Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Der Führerschein der Klasse A ermöglicht das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm sowie einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Theoriestunden

Grundausbildung:
Ersterwerb: 12 Doppelstunden je 90 Minuten
Erweiterung: 6 Doppelstunden je 90 Minuten

klassenspezifisch:
4 Doppelstunden je 90 Minuten

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren ist keine Theorieausbildung nötig.

Praxisstunden

zzgl. der individuellen Übungsstunden:

Besondere Ausbildungsfahrten je 45 Minuten:
Bundes- oder Landstraße: 5 Fahrstunden
Autobahn oder Kraftfahrstraßen: 4 Fahrstunden
Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden

Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 von weniger als 2 Jahren:
Bundes- oder Landstraße: 3 Fahrstunden
Autobahn oder Kraftfahrstraßen: 2 Fahrstunden
Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Fahrstunden

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren:
Besonderen Ausbildungsfahrten sind nicht nötig

Je nach Begabung des/r Fahrschülers/-in kommt noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten hinzu.

A80 – Motorrad

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Mindestens Führerscheinklasse AM

Mit der Schlüsselzahl 80 kannst Du die Klasse A bereits in einem Alter von 21 Jahren absolvieren. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gelten die Regeln der Klasse A2, danach kannst Du automatisch ohne weitere Prüfungen Motorräder der Klasse A fahren. 

Theoriestunden

Grundausbildung:
12 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten

klassenspezifisch:
4 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten 

Praxisstunden

zzgl. der individuellen Übungsstunden:

Besondere Ausbildungsfahrten je 45 Minuten
Bundes- oder Landstraße: 5 Fahrstunden
Autobahn oder Kraftfahrstraßen: 4 Fahrstunden
Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden

Je nach Begabung des/r Fahrschülers/-in kommt noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten hinzu.